Hinweise geben:
Zur Sicherstellung unserer Compliance und zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die DB Cargo AG eine interne Meldestelle eingerichtet.
Hier können Sie einen konkreten Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen Gesetze und Regeln der DB melden.
Die DB Cargo AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften haben jeweils die DB Cargo Compliance mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes betraut. Weitere Erläuterungen finden Sie auf den Internet- und Intranetauftritten unserer inländischen Tochtergesellschaften.
Für einen großen Teil unserer ausländischen Tochtergesellschaften nehmen wir ebenfalls Meldungen entgegen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internet- und Intranetauftritten unserer Tochtergesellschaften im Ausland.
Interne Meldekanäle
Das interne Hinweisgebersystem der DB Cargo AG bietet verschiedene Kanäle, um mögliche Verstöße zu melden:
- Elektronisches Hinweisgebersystem des DB-Konzerns: BKMS
- DB Cargo Compliance - Compliance Officer Dr. Bettina Wunsch-Semmler
Um Verstöße möglichst schnell und umfassend bearbeiten zu können ist es wichtig, dass Ihre Meldung so viele konkrete Informationen wie möglich enthält. Hilfreich ist, wenn Sie dabei die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Externe Meldestellen
Als hinweisgebende Person haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle. Interne Meldungen sind in der Regel der kürzeste Weg, um Missstände zu beseitigen.
Es gibt mit dem Bundesamt für Justiz, der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts insgesamt drei externe Meldestellen, auf deren Homepage Sie weitere Informationen finden können.