Das ABC des Güterverkehrs: Lademaß

Beladener Güterzug

Das ABC des Güterverkehrs: Lademaß

Welche Maße dürfen Güterzüge nicht überschreiten?

Beim Transport von Sendungen auf der Schiene müssen verschiedene Begrenzungslinien eingehalten werden. Dies dient dazu, einen sicheren Transport ohne Beschädigungen am Ladegut, den Güterwagen und der Infrastruktur (wie zum Beispiel Oberleitungen, Tunnelwänden und Bahnsteigkanten) zu gewährleisten.

Das Lademaß, eine dieser Begrenzungslinien, legt die äußeren Maße eines offenen Güterwagens inklusive seiner Ladung für eine sichere Beförderung auf Eisenbahnstrecken fest. Zur Überprüfung des Lademaßes wurden in der Vergangenheit sogenannte Ladelehren (auch Ladeprofile oder Ladeschablonen) verwendet. Früher befanden sich diese aus Holz- oder Eisenprofilen konstruierten Ladelehren auf Nebengleisen, die sich herausschwenken ließen. Heutzutage wird das Lademaß mit modernen Technologien überprüft, die präziser und effizienter sind als das manuelle Verfahren. Es werden zum Beispiel optische Messsysteme, Videoüberwachung und elektronische Datenübertragung angewendet.

Tunnel Bild DE

Alles in allem wird so ermittelt, ob der beladene Güterwagen die geplante Strecke problemlos befahren und beispielsweise trotz seiner Dimensionen einen Tunnel kollisionsfrei durchfahren kann. Das zugelassene Lademaß variiert nämlich in Europa. Das hängt mit der Bauweise von Tunnel, Signalen und Oberleitungen zusammen. So ist das Lademaß in Frankreich 330 mm niedriger als in Deutschland und weiteren Ländern. Entsprechend dürfen manche beladenen Wagen, die in Deutschland problemlos fahren können, die Grenze nicht ohne weiteres passieren.

Einfahrt in einen Eisenbahntunnel
Lademaß für Güterwagen international und in Deutschland nach UIC

Lademaße für beladene Güterwagen international (links) und in Deutschland (rechts).

Bza – Schienentransport trotz Lademaßüberschreitung

Was passiert, wenn ein Güterwagen mit seiner Ladung das vorgeschriebene Lademaß nun überschreitet? Sendungen mit Lademaßüberschreitungen gehören, wie zum Beispiel auch Schwerlastsendungen, zu den außergewöhnlichen Sendungen (aS), die eine gesonderte Prüfung der Fahrbarkeit und spezielle Genehmigungen erfordern sowie international koordiniert werden. Diese Genehmigung nennt sich bei uns in Deutschland Bza, kurz für „Betrieb Zugförderung außergewöhnlich“, und muss für jedes am Transportweg beteiligte Land beantragt werden.

DE_Doppelstockwagen am Hafen

Die Automobilindustrie zum Beispiel produziert immer größere Modelle, für deren Transport auf der Schiene spezielle Autotransportwagen mit flexiblen oberen Ladeebenen benötigt werden. Häufig überschreiten die mit modernen Pkw beladenen Autotransportwagen die zugelassenen Lademaße an einigen kritischen Punkten.

Mit Defendern beladene Doppelstockwagen am Hafen Zeebrügge

Für die Genehmigung dieser Transporte, die in Deutschland vom Team „Außergewöhnliche Sendung“ bearbeitet wird, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Neben den kritischen Punkten der Ladung stellt sich zum Beispiel auch die Frage nach der Erdung, falls die Ladung das Lademaß nach oben überschreitet und damit zu nah an die Oberleitung kommen könnte. Bei solchen Lademaßüberschreitungen greift nun die Bza, die beispielsweise den Transport auf eine vorgegebene Strecke beschränkt, an manchen Bahnhöfen auch nur bestimmte Gleise für die Fahrt freigibt oder die Fahrt über Brücken meidet. Güterwagen, die das Lademaß überschreiten, können also ggf. unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, die mittels Bza definiert und zusätzlich mit Datum und Zugnummer angemeldet werden, trotzdem fahren.

Neben den Transporten von Fertigfahrzeugen oder auch Batterien für die Automobilindustrie benötigen auch Transporte anderer Branchen häufig eine Bza, da sie das zulässige Lademaß oder auch die maximale Belastung der Streckenklasse überschreiten. Den Überblick behalten Expertenteams, die auch die Berechnungen und Beantragungen steuern. Die Sondergenehmigungen stellen dann den reibungslosen und sicheren Schienentransport national und international sicher.