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Das eisenbahnspezifische Zollversandfahren vgVV endet - ein Ersatz: das digitale NCTS.
28.07.2022
Seit Jahrzehnten übernimmt die DB Cargo mit dem papiergestützten „vereinfachten gemeinschaftlichen/ gemeinsamen Eisenbahnversandverfahren“, kurz vgVV, im Rahmen des Beauftragungsprozesses die Versandanmeldung bei den Zollbehörden. Die Beförderungsdokumente der Bahn (CIM-Frachtbrief und nationaler Containerfrachtbrief) dienen dabei als Zolldokument. Aber auch die Zolllandschaft im Schienengüterverkehr ist im Wandel. So wird das vgVV in den Mitgliedstaaten der EU aufgrund EU-Rechts schrittweise bis zum 1. Dezember 2023 unzulässig. Für in Deutschland abgehende Verkehre gilt dies bereits zum 16. Juli 2023. Dies bedeutet, dass sämtliche bisher im VgVV abgewickelten Transporte auf andere Versandverfahren oder eine andere Art der Zollabwicklung umgestellt werden müssen. Eine Möglichkeit ist das NCTS. DB Cargo hat sich hierauf vorbereitet und kann zukünftig NCTS-Versandverfahren (New Computerized Transit System) im Auftrag ihrer Kunden gegenüber dem deutschen Zoll anmelden.
DB Cargo wird zum Zollagent
Kunden können das Versandverfahren beim Zoll selbst anmelden oder sie beauftragen für diese unbeliebte Aufgabe Zollagenten. Und hier kommt die DB Cargo ins Spiel, denn durch die Integration von NCTS in den bestehenden Transportprozess übernimmt sie die Rolle des Zollagenten. Kunden haben so die Möglichkeit, bei der Transportbuchung gleichzeitig die NCTS-Versandanmeldung zu beauftragen. Damit haben die Kunden den Vorteil, alles aus einer Hand zu erhalten und können so auf die Dienstleistung externer Zollagenten verzichten. DB Cargo übernimmt hierbei die Anmeldung zum Versandverfahren als Zollanmelder inklusive Monitoring der Wiedergestellungsfristen und stellt die notwendigen Sicherheiten. Diese Zolldienstleistung der DB Cargo sorgt für eine Vereinfachung des gesamten Zoll- und Transportprozesses und führt dazu, dass sich Kunden der DB Cargo auch in Zukunft weitestgehend „zurücklehnen“ können.
Bei Zollanmeldungen per NCTS bleibt alles in einer Hand
„Kunden, die direkt die vereinbarte Zolldienstleistung bei der Transportbeauftragung dazubuchen, profitieren erheblich von dieser Entscheidung“, sagt Oliver Hilgers, Leiter Integrated Steering and Terminal Management Intermodal der DB Cargo. „Sie bekommen die benötigten Dienstleistungen aus einer Hand, müssen nicht mit mehreren Anbietern jonglieren und sorgen dafür, dass die Transportkette für alle Beteiligten transparent und sicher bleibt“.
Wann geht es los?
Spätestens ab 16. Juli 2023 darf kein Zollversandverfahren mehr im vgVV angemeldet werden. Doch die betroffenen Abteilungen von IT über Intermodal bis Zoll haben mit dem Projektteam alles vorbereitet, um Ersatz zu schaffen, so dass die DB Cargo ihren Kunden NCTS-Dienstleistungen anbieten kann. „Der Rollout mit den Kunden der DB Cargo findet stufenweise im Laufe des Jahres 2022 statt, sodass der Umstieg von vgVV auf NCTS für die Kunden individuell vorgenommen werden kann“, so Dr. Eric Pfaffmann, von der Abteilung Digital Customer Interface bei DB Cargo. „Die Kunden werden im Sinne der „Starken Cargo“ dabei rundum betreut und können sich auch in Zukunft auf DB Cargo verlassen – von A bis Z.“
Das NCTS-Versandverfahren in Kürze
Das bisherige Zollverfahren vgVV wird im Laufe des Jahres 2023 schrittweise ungültig
DB Cargo bietet zukünftig das NCTS-Versandverfahren an und wird so zum Zollagenten
Vorteile für Kunden:
Abnahme der Zollanmeldung von A bis Z
Monitoring der Wiedergestellungsfristen
Stellung der notwendigen Sicherheiten
Alle Zolldienstleistungen aus einer Hand
Transparenz der gesamten Transportkette bei allen Beteiligten
Neben NCTS-Versandverfahren für den kombinierten Verkehr bietet DB Cargo auch Lösungen für Kunden des Wagenladungsverkehrs an, die gesondert zu vereinbaren sind. Sprechen Sie uns einfach an, um mehr über unser Angebot zu erfahren.
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André Böttcher
Leiter Terminalmanagement Continental, DB Cargo AG