Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein Zukunftsmarkt mit einer immer größeren wirtschaftlichen Bedeutung, wie Prognosen voraussagen: Bis 2030 wird das Güterverkehrsaufkommen im KV um 80 Prozent steigen. Um einer Überlastung der Infrastruktur entgegenzuwirken, bezuschusst der Bund private Unternehmen, die eine neue Umschlaganlage bauen oder eine bestehende erweitern bzw. ersetzen möchten. Und das aus gutem Grund: Denn der KV setzt bei Transporten auf der Schiene logistische Potenziale frei.
Wer Güter von der Straße auf die Schiene verlagert, macht sich unabhängiger und leistungsstärker, da die Waren effizienter transportiert werden können. Eine eigene Umschlaganlage steigert diesen Effekt. Denn große Mengen Fracht mit hohem Gewicht können via Verladeterminals direkt vor Ort schneller und wirtschaftlicher auf die Schiene gebracht werden, als wenn diese erst per Lkw auf der ersten und letzten Meile zu einem externen Terminal angeliefert werden müssten. Außerdem vergrößert sich das Be- und Entladefenster für die Unternehmen. Transporte werden so besser planbar.
Umweltfreundliche Logistik zahlt sich aus
Doch damit nicht genug: Mit nachhaltiger Logistik trägt der KV aktiv zur Klimawende bei, da durch ihn CO2-Emissionen reduziert werden. Im Vergleich zum Lkw werden beim Schienengüterverkehr bis zu 80 Prozent CO2 eingespart. Und mit den Eco Solutions von DB Cargo ist sogar ein komplett CO2-freier Transport mit Ökostrom zum Wohl der Umwelt möglich.
Förderrichtlinie KV – alles auf einem Blick:
Gut zu wissen: DB Cargo unterstützt Unternehmen, die den Neubau oder Ausbau einer Umschlaganlage planen, bereits bei der Antragstellung der Fördermittel beim Eisenbahnbundesamt (EBA) und steht ihnen beim gesamten Projekt mit Rat und Tat zur Seite.
Zahlen, Daten, Fakten:
- Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs durch den Bund (BMDV) trat am 23.11.2022 in Kraft
- Gefördert werden Projekte ab einer Summe von mindestens 100.000 Euro mit bis zu 80 Prozent
- Förderanträge für KV Schiene/Straße müssen beim Eisenbahnbundesamt bewilligt werden
- Gültigkeit der Förderrichtlinie vom 23.11.22 bis 31.12.26
Voraussetzungen
- Die Finanzierung allein mit privatem Kapital ist nicht wirtschaftlich
- Das Vorhaben wurde vor dem Erlass des Zuwendungsbescheids nicht begonnen
- Die Maßnahme stellt den Erhalt von Gütertransporten oder die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene sicher
- Der Antragsteller ist ein Unternehmen in Privatrechtsform